Podologische Behandlung: Was zahlt die Krankenkasse?
Podologische Behandlungen sind medizinisch-therapeutische Fußbehandlungen, die fachgerecht von staatlich ausgebildeten Podolog:innen durchgeführt werden. Viele Patienten fragen sich: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Podologie? Die Antwort hängt von der medizinischen Notwendigkeit und einer ärztlichen Verordnung ab.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine podologische Behandlung nur dann, wenn ein Arzt eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellt und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies ist der Fall bei bestimmten Erkrankungen oder Schädigungen am Fuß, beispielsweise:
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Diabetisches Fußsyndrom
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Nervenschäden (z. B. Polyneuropathie)
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Rückenmarksverletzungen (Querschnittslähmung)
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Eingewachsene Nägel mit medizinischer Indikation
Ohne ärztliche Verordnung müssen Patienten die Kosten in der Regel selbst tragen.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine Zuzahlung zu den podologischen Leistungen. Diese umfasst:
✔ eine Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept
✔ sowie 10 % der Behandlungskosten als Zuzahlung für Erwachsene
Beispiel: Wenn Ihr Podologe 55 € pro Behandlung abrechnet, zahlen Sie zusätzlich ca. 5,50 € plus 10 € Rezeptgebühr selbst.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel zuzahlungsbefreit, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wie viele Behandlungen übernimmt die Krankenkasse?
Ein ärztliches Rezept für podologische Behandlungen kann mehrere Termine umfassen.
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Eine Erstverordnung umfasst meist bis zu 3 Behandlungen.
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Bei medizinischem Bedarf kann ein Folgerezept ausgestellt werden – häufig für bis zu 6 weitere Behandlungen.
Zwischen den einzelnen Terminen liegen meist 4 bis 6 Wochen.
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Krankenkasse zahlt nur medizinisch notwendige podologische Leistungen, nicht jedoch rein kosmetische Fußpflege. Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen unter anderem:
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Behandlung von krankhaften Veränderungen an Haut und Nägeln
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Nagelkorrekturen und –therapien
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Entfernung von anlagebedingten Druckstellen im Rahmen medizinischer Indikation
Für manche zusätzliche Behandlungen (z. B. bestimmte Nagelspangen) kann im Einzelfall eine Bezuschussung oder Prüfung durch die Krankenkasse erfolgen.
Was müssen Patienten beachten?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
✔ Ohne ärztliche Verordnung sind podologische Leistungen Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
✔ Privatversicherte sollten vorab klären, welche Leistungen erstattungsfähig sind.
Fazit: Kostenübernahme bei Podologie
Podologische Behandlungen werden von der Krankenkasse nur bei medizinischer Indikation und ärztlicher Verordnung bezahlt. Gesetzlich Versicherte zahlen stets eine Zuzahlung (10 € + 10 %). Ohne Rezept gelten die Leistungen als Privatleistungen und müssen vom Patienten selbst gezahlt werden.
